Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Logistiktechnik Grädler
Inhaber: Leonard Grädler
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Logistiktechnik Grädler gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Erwerb ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Kunde bestätigt mit der Registrierung eines Kundenkontos sowie mit Abschluss jeder Bestellung, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft zu machen. Macht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige Angaben, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von Logistiktechnik Grädler, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines hierdurch entstandenen Schadens, unberührt.
Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
Logistiktechnik Grädler ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
- Zahlungen sind unmittelbar nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
- Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Lieferungen und Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen gelten grundsätzlich als annähernd vereinbart und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Fragen.
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände berechtigen Logistiktechnik Grädler zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Teillieferungen
Logistiktechnik Grädler ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Logistiktechnik Grädler.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Bereits jetzt tritt der Kunde sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Logistiktechnik Grädler ab.
Logistiktechnik Grädler nimmt diese Abtretung an.
Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist Logistiktechnik Grädler berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.
Im Falle eines Mangels entscheidet Logistiktechnik Grädler nach eigener Wahl über Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von den Regelungen zu Rücksendungen und Kulanzrücknahmen unberührt.
Rücksendungen
Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Logistiktechnik Grädler.
Ein Anspruch auf Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware besteht nicht.
Soweit Logistiktechnik Grädler einer Rücknahme im Einzelfall zustimmt, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Rücksendung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware anzumelden.
- Die Ware muss unbenutzt, unbeschädigt und möglichst in der Originalverpackung zurückgesendet werden.
- Sonderanfertigungen, individuell beschaffte Artikel sowie kundenspezifisch gefertigte Produkte sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
- Unfrei eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen.
- Die Kosten der Rücksendung trägt grundsätzlich der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Entscheidung über eine Rücknahme erfolgt ausschließlich nach Prüfung des Einzelfalls und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Rücknahmen.
Haftung
Logistiktechnik Grädler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Logistiktechnik Grädler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Technische Angaben und Produktinformationen
Technische Daten, Maße, Gewichte, Abbildungen und Leistungsangaben dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.
Änderungen im Rahmen technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Amberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Logistiktechnik Grädler bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.